Als Vermieter einer Immobilie können Sie die Kosten für die Gebäudeversicherung vollständig auf Ihre Mieter umlegen. Diese zählt nämlich zu den umlagefähigen Nebenkosten, die im Mietvertrag aufgeführt werden können. Das bedeutet, dass Sie als Vermieter die Versicherungsprämie bezahlen, die Ausgaben jedoch anteilig über die Nebenkostenabrechnung an die Mieter weitergeben.
Was deckt die Gebäudeversicherung ab?
Die Gebäudeversicherung schützt Ihre Immobilie vor Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser und andere Gefahren. Diese Versicherung ist für Vermieter unverzichtbar, da sie im Schadensfall hohe Kosten übernimmt. Das Gute daran: Als Vermieter müssen Sie diese Kosten nicht alleine tragen, sondern können sie auf Ihre Mieter umlegen.
Umlage über die Nebenkosten
Die umlagefähigen Kosten der Gebäudeversicherung werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen auf die Mieter verteilt. Üblicherweise erfolgt die Verteilung der Kosten nach der Wohnfläche. Das bedeutet, dass jeder Mieter einen Anteil entsprechend der Größe seiner Wohnung zahlt.
Beispiel für die Kostenverteilung
Angenommen, die jährliche Prämie für die Gebäudeversicherung beträgt 1.200 €. Sie vermieten ein Mehrfamilienhaus mit vier Wohnungen, die jeweils eine ähnliche Größe haben. Das bedeutet, dass jede Wohnung 25 % der Gesamtkosten tragen muss.
Rechnung:
- Jährliche Versicherungsprämie: 1.200 €
- Anteil pro Wohnung: 1.200 € ÷ 4 Wohnungen = 300 € pro Jahr
- Monatliche Belastung pro Mieter: 300 € ÷ 12 Monate = 25 €
In diesem Beispiel würde jeder Mieter also monatlich 25 € über die Nebenkosten zur Gebäudeversicherung beitragen.
Was müssen Vermieter beachten?
Damit Sie die Kosten für die Gebäudeversicherung über die Nebenkosten abrechnen können, muss dies ausdrücklich im Mietvertrag erwähnt werden. In der Regel wird dies in der Auflistung der umlagefähigen Betriebskosten festgehalten.
Fazit
Durch die Umlage der Kosten der Gebäudeversicherung auf die Mieter können Sie als Vermieter Ihre finanziellen Belastungen senken. Gleichzeitig bleibt die Kostenbelastung für die Mieter moderat, da die Prämien in der Regel überschaubar sind und auf mehrere Parteien verteilt werden. Stellen Sie sicher, dass die Kosten korrekt im Mietvertrag festgehalten und über die Nebenkosten abgerechnet werden, um Unklarheiten zu vermeiden.